Ratgeber - Bestattung

Bestattungsort und Bestattungsform

Für die Wahl von Bestattungsform und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Hat er sich zu Lebzeiten über seinen letzten Wunsch geäußert, kann der Bestatter die Wünsche umsetzen. Wenn nicht, so müssen die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne der Verstorbenen treffen. Natürlich dürfen Ihre Wünsche respektiert werden: Ist es Ihnen wichtig, eine Grabstelle auf einem Friedhof besuchen und pflegen zu können oder ist Ihnen der Gedanke einer Naturbestattung tröstlich?

Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See, in der Luft oder im All. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.;

Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt.

Die Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne.

Bestattungsformen

Reihengrab (Urne oder Grab)
In Reihengräbern kann immer nur ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Eine Auswahl der Grabstätte sowie eine Verlängerung sind nicht möglich.

Wahlgrab (Urne oder Grab)
Wahlgräber stehen für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung. Das Nutzungsrecht anlässlich eines Todesfalls beträgt 30 Jahre. Für Sargbestattungen sind ein- oder mehrstellige Grabstätten möglich. Bei einstelligen Gräbern finden zwei Särge übereinander Platz; bei zweistelligen Gräbern können 4 Särge beigesetzt werden. Zusätzlich zu den Särgen können auch Urnen bestattet werden.

Urnenwand
Im Maichinger Friedhof wurde eine Urnenwand errichtet. In den einzelnen Urnennischen können zwei Urnen untergebracht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Die Gestaltung der vorgegebenen Schriftplatten ist individuell. Es kann kein Grabschmuck angebracht werden.

Urnengemeinschaftsfeld
Auf dem Burghaldenfriedhof wurde ein Urnenfeld angelegt, das ganzjährig durch die Friedhofsgärtnerei gepflegt wird. In der Mitte befinden sich Stelen bestehend aus Einzelplatten mit den Namen der Verstorbenen. Alternativ können Urnengräber in den Randflächen mit liegenden oder stehenden Einzelsteinen ausgewählt werden.

Urnenbaumgräber
Ein waldgerecht bepflanztes Areal rund um eine 70 Jahre alte Buche. Die Anmutung entspricht einem Friedwald ®. Die Namen sind auf Boden-Steinplatten vermerkt.

Grabstätten für Muslime
Auf dem Burghaldenfriedhof befindet sich ein Grabstättenfeld für Muslime. Ausgerichtet nach Mekka gemäß dem islamischen Bestattungsritus.